USK Einstufungen von Apps

Whatsapp ist ab 16 Jahren - oder ab null Jahren. Je nachdem, …

… wen man fragt. Die USK kümmert sich mittlerweile auch um Smartphone-Apps. Die bekannten USK-Kennzeichnungen gibt es inzwischen bei fast allen gängigen Apps im Google-Play-Store. Viele Alterseinstufungen der USK sind nachvollziehbar, manche überraschen allerdings auf den zweiten Blick.

Bitte beachten, dass die Angaben zur Einstufung nicht mehr zwangsläufig aktuell sind, weil die USK-Einstufungen regelmäßig verändert werden.


Seit Frühjahr 2015 kennzeichnet die Unterhaltungssoftware-Selbstkontrolle (USK) nun auch Smartphone-Apps. Hierfür beteiligt sich in Deutschland die von Computerspielen bei Eltern, Kindern und Jugendlichen bekannte Institution an der „International Age Rating Coalition“ (IARC). Gemeinsam mit PEGI und anderen Prüfstellen gründete die USK diese Koalition, um den Anbietern von Apps ein möglichst einfaches Verfahren der Klassifizierung zu ermöglichen. Hierzu bekommen Anbieter und Entwickler der Apps einen einheitlichen IARC-Fragenkatalog, der dann von den jeweiligen Institutionen nach eigenen Maßstäben, unter anderem geprägt durch kulturelle Normen im jeweiligen Land, zu bewerten ist. Auf diese Weise tauchen jetzt bei einer Vielzahl von Apps im Google-Play-Store die bekannten USK-Kennzeichen auf.



Licht im Dunkeln?

Manche Eltern dürften sich jetzt freuen, da bisher eine schnell ersichtliche Einstufung fehlte. Die Facebook-App hat eine Kennzeichnung ab 12 Jahren erhalten. Wer sich allerdings nach dem Installieren bei Facebook registrieren möchte, muss laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Facebook mindestens 13 Jahre alt sein. Ein Widerspruch? Müsste Facebook nicht eine Freigabe ab 13 auch von der USK bekommen, wenn es die AGBs so vorsehen? Laut USK ist dieser Weg der einzig zielführende Kompromiss. Nähmen die Anbieter die Klassifizierung selber vor (in diesem Falle würde Facebook die 13 wählen), würde dies nach Angaben der USK das System ad absurdum führen. Der IARC-Fragenkatalog wäre hinfällig. Die Kennzeichnungen gemäß des Jugendschutzgesetzes (JuschG) ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren haben in den letzten Jahren einen gewissen Wiedererkennungswert erreicht – nicht zuletzt auch durch die prägnante Farbgebung. Dieser Effekt würde laut USK verloren gehen, wenn jetzt Stufen wie „ab 13“ hinzukämen. Darüber hinaus hat diese Altersbeschränkung von Facebook in Deutschland keine rechtliche Relevanz, da sie sich auf die US-amerikanische Gesetzeslage bezieht.

Allgemeine Tools, Arbeits- und Dienstprogramme: Whatsapp ab 0, laut AGB ab 16 Jahren

Die Altersanforderungen der Facebook-AGBs und die USK-Einstufung liegen ein Jahr auseinander. Whatsapp hingegen ist laut AGB ab 16 Jahren, hat aber von der USK das Label „ab 0 Jahren“ erhalten. Auch die AGBs von Whatsapp sind in Deutschland nach Meinung verschiedener Experten nicht bindend - allein schon, weil sie nicht in deutscher Sprache verfügbar sind. Aus Sicht der USK spricht nichts dagegen, wenn Grundschulkinder per Whatsapp kommunizieren. Dies ist durchaus gängige Praxis, sorgt bei einigen Eltern und Lehrern allerdings für Kopfschütteln, da natürlich auch bei Whatsapp einige Inhalte verbreitet werden, die nicht kindgerecht seien. Das gleiche gilt für Threema, Telegram und Skype (ebenfalls alle ab 0 Jahren). In den AGBs unterscheiden sich hier die einzelnen Dienste, auch wenn sie in der Praxis durchaus vergleichbar sind. Vor diesem Hintergrund ist die Beurteilung der USK nachvollziehbar und durchaus realistisch.

Allgemein sind die Prüfkriterien grob auf der Internetseite der USK beschrieben. Für die Stufe „ab 0 Jahren“ heißt es: „Allgemeine Tools, Arbeits- und Dienstprogramme fallen üblicherweise in diese Kategorie“. Dementsprechend kann Whatsapp als ein solches Tool verstanden werden. Weiter heißt es für Apps ab 0 Jahren: „Ebenso betrifft dies soziale Netzwerke, bei denen der Betreiber sicherstellt, dass nutzergenerierte Inhalte auch für Kinder geeignet sind.“ Dies trifft nicht auf Whatsapp zu. Allerdings ist Whatsapp auch kein soziales Netzwerk, sondern ein Instant-Messenger. Dementsprechend hat der Facebook-Messenger (auch hier unabhängig von den AGBs) ebenso eine Freigabe ab 0 Jahren.

Musikhören ab 0 und ab 16 Jahren

Schwerer nachzuvollziehen ist die Unterscheidung zwischen Napster (ab 0 Jahren) und Spotify (ab 12 Jahren). Auf den ersten Blick handelt es sich bei beiden um Apps, mit denen Musik gehört werden kann. Beide bieten unter anderem Hörspiele und Musik an, die nicht für Kleinkinder produziert wurden. Dennoch wird Eltern nahe gelegt, Napster statt Spotify zu nutzen.

Klassifizierung einzelner Apps durch die USK

Stand: Juli 2015

Um die Klassifizierung wirklich zu verstehen, müsste der Nutzer wissen, welche Angaben der Entwickler im Einzelnen gemacht und welche Aspekte zur jeweiligen Einstufung geführt haben. Laut USK sind Erläuterungen zu den Einstufungen zu finden. Eine Begründung für die Twitter Freigabe ab 18 Jahren haben wir aber nicht gefunden.

Es gibt die Möglichkeit, sich bei der USK über einzelne Einstufungen zu beschweren, von daher ist unter Umständen mit Änderungen in den nächsten Monaten zu rechnen.

Hilfestellung für Eltern oder Freibrief für unbegleitete Kinder?

Bei der Einstufung ab 12 Jahren heißt es bei der USK: „Bitte achten Sie darauf, dass in Sozialen Netzwerken oder auf anderen Plattformen die von Nutzern hinzugefügten Inhalte auch trotz möglicher Maßnahmen der Anbieter die Jugendschutzrelevanz erhöhen können.“ Dies gilt allerdings für fast alle Apps, in der Menschen mit Menschen kommunizieren – auch für die ab 0 Jahren.

Bewährte Prüfverfahren wie die Kennzeichnung von Filmen oder auch klassischen Computerspielen lassen sich nicht einfach auf das Smartphone übertragen und können kaum eindeutig treffende und pauschale Urteile hervorbringen. Ob das jeweilige Kind in der Lage ist, sicher mit Whatsapp, Facebook bzw. generell mit dem Internet umzugehen, können nur die Eltern entscheiden. Diese Entscheidung kann keine Institution den Eltern abnehmen. Verheerend wäre es, wenn sich Eltern durch das recht häufige Label „ab 0 Jahren“ veranlasst sähen, die Kinder nicht weiter bei der Nutzung bspw. von Whatsapp zu begleiten.

Somit ändert sich nicht viel durch die Label der USK: Eltern müssen sich nach wie vor kümmern.

Update 7. September 2015:
Die Einstufung von Napster wurde mittlerweile seitens der USK von 0 Jahren auf 12 Jahren geändert.


Update August 2016:
Mit geänderten Whatsapp-AGBs ist Whatsapp nun laut Betreiber ab 13 Jahren.

Dieser Beitrag wurde am 07.07.2015 verfasst.



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