Privatsphäre

Selfie im Schwimmbad – geht das?

Fotografieren und Filmen mit dem Smartphone gehört zum Alltag. Aber wie sieht es im Schwimmbad aus? Ist ein Selfie auf dem Sprungturm erlaubt?

In einer Diskussion um das Recht am eigenen Bild und Privatsphäre im Internet tauchte in einem unserer Klassenworkshops die Frage auf, ob im Schwimmbad fotografiert und gefilmt werden darf. „Youtuber machen das“, kam als ein Argument auf den Tisch als Beweis dafür, dass es auch durchaus üblich ist, entsprechende Fotos und Videos zu veröffentlichen. Vermutlich werden professionelle Youtuber hinter den Kulissen vor entsprechenden Videos ein Drehgenehmigung einholen - aber wie sieht es aus, wenn eine Privatperson im Schwimmbad zwischen anderen Badegästen Fotos machen will?

Das Schwimmbad als öffentlicher Ort

Generell kann ein Schwimmbad als ein öffentlicher Ort verstanden werden, an dem prinzipiell fotografiert werden darf. In Umkleidekabinen ist selbstverständlich auch in einem öffentlichen Schwimmbad das Fotografieren ohne Einverständnis nach §201a Strafgesetzbuch (StGB) untersagt. Als weitere Einschränkung zum Schutz der Privatsphäre regelt u.a. ebenfalls der §201a im Strafgesetzbuch (StGB), dass niemand auf Fotos faktisch bloßgestellt oder blamiert werden darf. Alles andere ist erst einmal erlaubt.

Was ist bloßstellend?

So weit, so gut – doch im Alltag, insbesondere im Schwimmbad, schwer einzuhalten. Wer beurteilt, wann Speckröllchen, ein verzogenes Gesicht beim kalten Wasserspritzer oder auch nur die zerknitterte Badehose bloßstellend wirken kann? Möglich wäre natürlich, keine anderen Badegäste zu fotografieren. Aber gehört nicht zu einem Selfie im Freibad auch die Menschenmenge im Hintergrund?

Badeordnung oft strenger als das Gesetz

Um hier Missverständnisse oder auch Ärger unter den Badegästen zu verhindern, sind viele Badeordnungen strenger als es die Gesetzeslage. Einige Schwimmbäder haben das Fotografieren generell untersagt. So ist in vielen Badeordnungen eindeutig zu lesen, dass nicht fotografiert oder gefilmt werden darf. Teilweise wird sogar konkret auf Handys eingegangen, wenn es heißt, dass „Fotohandys […] nicht benutzt werden“ dürfen. In den Bädern selbst wird mit Hinweisschildern darauf hingewiesen. Die Schwimmmeister setzen dieses Verbot durch – am Effektivsten mit der Androhung eines Hausverbots.

Andere wie die Stadt Hannover gehen einen anderen Weg: „Das Fotografieren ist in den Bädern für unsere Badegäste erlaubt. Wenn Sie aber fremde Personen fotografieren, geht dies nur mit deren Zustimmung“ heißt es in der Badeordnung für die städtischen Bäder. Das bedeutet, dass ein Selfie mit Badegästen im Hintergrund schwer umzusetzen ist, da erst alle möglichweise zu erkennenden Personen gefragt werden müssen, aber das Fotografieren von kleinen Gruppen ermöglicht wird.

Zur Kultur des Selfies gehört generell ja auch das Veröffentlichen im Internet. Eine Verbreitung der Bilder im Internet erfordert nach dem Recht am eigenen Bild (§22 Kunsturheberrecht) das Einverständnis der Abgebildeten, dies bleibt von Badeordnung unberührt.

Die Frage, ob ein Selfie im Schwimmbad erlaubt ist, lässt sich wie folgt beantworten: wenn im Bad das Fotografieren nicht explizit verboten ist, ja. Das Veröffentlichen der Fotos erfordert generell das Einverständnis der eindeutig abgebildeten Personen, in vielen Bädern wie in Hannover gilt das schon für das Fotografieren. Vielleicht ist diese Einschränkung für Privatpersonen aber nicht wirklich problematisch, denn – so formulierte es ein Schüler, „es gehört sich nicht, fremde Menschen gegen deren Willen in Badehose und Bikini zu fotografieren“.

Dieser Beitrag wurde am 02.06.2016 verfasst.



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