Änderungen ab August 2016
Neue AGB von Whatsapp
Whatsapp hat neue Allgemeine Geschäftsbedingungen bekommen. Die Verwertung der durch die App erhobenen Daten funktioniert jetzt in Kombination mit dem Datenschatz von Facebook. Außerdem ist das Mindestalter der Nutzer angepasst worden.
Seit dem Kauf von Whatsapp durch die Facebook-Unternehmensgruppe hat sich bisher nicht viel verändert. Der Umstand, dass Whatsapp mittlerweile ohne Gebühr zu erhalten ist, war für viele eher eine Wendung ins Positive. Eine Nutzung der Daten zu Werbezwecken von Whatsapp war nicht ersichtlich. Von Anfang an musste allerdings jedem kritischen Nutzer klar gewesen sein, dass das so nicht bleiben wird. Jetzt ist es soweit: im August hat Whatsapp die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBS) angepasst.
AGBs endlich auf Deutsch und Altersbeschränkung ab 13
Was viele Jugendliche freuen wird, deren Eltern auf die Einhaltung der AGBs bestanden, ist, dass die Altersbeschränkung von 16 auf 13 Jahre gesenkt wurde. Ab jetzt heißt es: „Du musst mindestens 13 Jahre alt sein, um unsere Dienste zu nutzen (bzw. so alt, wie es in deinem Land erforderlich ist, damit du berechtigt bist, unsere Dienste ohne elterliche Zustimmung zu nutzen). […] Wenn du nicht alt genug bist, um in deinem Land berechtigt zu sein, unseren Bedingungen zuzustimmen, muss dein Elternteil oder Erziehungsberechtigter in deinem Namen unseren Bedingungen zustimmen.“
Darüber hinaus sind die AGB jetzt ins Deutsche übersetzt worden – eine Forderung die seit einigen Monaten regelmäßig von Datenschützern gestellt wurde.
Verwertung der Daten in Kombination mit dem sozialen Netzwerk Facebook
Aus dem Chatverhalten der Whatsapp-Nutzer lassen sich Gewohnheiten und Interessen ableiten. Wichtig ist, dass es nicht um die Inhalte der Chats geht, da hier wegen der Verschlüsselung auch vom Betreiber keine inhaltliche Auswertung erfolgen kann. Von Interesse ist hier eher, wer mit wem wann wie oft chattet. Das Unternehmen kombiniert die Daten aus verschiedenen Diensten, um effizienter werben zu können. Die Schnittstelle zwischen Facebook und Whatsapp ist hier u.a. die Handynummer. Theoretisch wäre es auch möglich, dass ein Unternehmer Facebook den Auftrag erteilt, allen Personen, die die Telefonnummer des Unternehmens im Handy gespeichert hat, eine bestimmte Werbung zu zeigen.
„Was ist schlimm daran, wenn ich Werbung bekomme, die mich interessiert?“ fragte ein Schüler durchaus berechtigt. Von daher ist dieser Schritt, den Facebook vollzieht, ein weiterer Grund, einen kritischen Umgang mit Werbung im Internet zu vermitteln – was aber auch schon vorher richtig und wichtig war.
Gegen den Datenschutz verstößt der Nutzer
Problematisch ist eine ganz andere Formulierung. So heißt es, dass „[…] du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.“ Genau genommen bedeutet das, dass Whatsapp-Nutzer von allen Personen eine Einverständniserklärung benötigt, bevor der Dienst genutzt wird. In der Praxis wird das kaum möglich sein. Der Betreiber sichert sich aber ab: wenn hier jemand gegen Datenschutzgesetze verstoßen hat, dann der Nutzer, und nicht Whatsapp.
Widerspruch effektiv wirkungslos
Whatsapp konnte sich sicher sein, dass viele Nutzer die Änderungen nicht ohne Gegenwehr akzeptieren werden. Vermutlich deshalb kann ein Nutzer ein Häkchen entfernen bzw. setzen, um so „Account-Infos teilen“ zu unterbinden.
"Falls du deine Account-Informationen nicht mit Facebook teilen möchtest, um deine Facebook-Werbung und Produkterlebnisse zu verbessern, kannst du das Häkchen aus dem Kästchen entfernen oder den Schieberegler umschalten.“
Was sich auf diese Weise verhindern lässt, ist der Einfluss auf die eigene Werbung, nicht aber der beschriebene Verstoß gegen den Datenschutz.
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