Recht

Impressum muss auch bei Facebook-Seiten sein

Immer mehr Jugendeinrichtungen und Initiativen haben nicht nur eine eigene Internetpräsenz, sondern sind auch bei Facebook mit einer Seite präsent. Vieles, was für eine klassische Homepage gilt, gilt auch für den Auftritt bei Facebook - nicht zuletzt muss auch bei Facebook ein Impressum vorhanden sein.

Die Impressumspflicht für Internetseiten ist längst bekannt und wird auch von den meisten Anbieter befolgt. Wer gegen die geltenden Vorschriften verstößt, muss mit einer Abmahnung rechnen. Zusammen mit Norbert Thien vom multimediamobil der NLM haben wir bereits hier eine Übersicht zu diesem Thema erstellt.

Mittlerweile wird über erste Abmahnungen bei einem fehlenden Impressum bei einer Facebookseite berichtet. Nach dem inoffiziellen Facebook Blog "allfacebook.de" geht es bei den Abmahnungen nicht nur um das Fehlen des Impressums geht, sondern auch um ein Impressum bspw. im Infobereich - nach geltender Sachlage somit an falscher Stelle.

Unter http://allfacebook.de/policy/abmahnwelle-wegen-impressumsfehlern-sichern-sie-ihre-fanseite-in-5-min/ ist eine gut verständliche Erklärung zu finden, wie ein entsprechendes Impressum aussehen muss. Außerdem beschreibt der Autor Wege, wie auf eine bereits ergangene Abmahnung reagiert werden kann.

Dieser Beitrag wurde am 14.08.2012 verfasst.
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