Hintergrund

ACTA - was verbirgt sich hinter dem

In Deutschland und ganz Europa sind mehrere tausend Menschen auf die Straße gegangen um gegen ACTA zu protestieren. Aber was genau ist ACTA eigentlich? Was wird kritisiert?

Seinen Ursprung hat das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) als ein internationales Handelsabkommen im Kampf gegen Produktpiraterie. Dabei geht es in erster Linie um die Eindämmung von Produktfälschungen und Patentverletzungen und letztendlich auch um Verletzungen von Urheberrechten bei geistigem Eigentum. Die Verhandlungen zu ACTA fanden zwischen 2008 und 2010 in ausschließlich nichtöffentlichen Sitzungen statt. Bevor das Handelsabkommen in der europäischen Union und somit auch in Deutschland umgesetzt werden kann, sollen bis 2013 alle Mitgliedsstaaten der EU dem Abkommen zustimmen. Eine Zustimmung des Bundestags ist vor allem auch deshalb notwendig, weil die Umsetzung von den neuen Bestimmungen auch Änderungen im deutschen Strafrecht nach sich ziehen würden.


CC BY-NC-SA 2.0 by SFB-INfos / flickr

In der derzeitigen vehementen Kritik stehen nicht die die Produktpiraterie betreffenden Änderungen, sondern die Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit im Internet. In erster Linie profitieren von den in der Kritik stehenden Änderungen bspw. Verlage, Filmstudios oder Plattenfirmen von den neuen Regelungen, da davon ausgegangen wird, dass durch abschreckende Strafen weniger geschütztes Material in Kopien verbreitet wird. Als Folge, so die Hoffnung, würden die Unternehmen ihren Umsatz durch den Verkauf sicher stellen. Markus Beckedahl, Vorsitzender des Vereins "Digitale Gesellschaft" kritisierte unter anderem im ARD Nachtmagazin ARD-Nachtmagazin, dass Urheberrechtsschutz zwar wichtig sei, ACTA hingegen aber ein nicht mehr zeitgemäßes Urheberrecht dauerhaft zementiert. Auch wenn in manchen Videos zum Thema ACTA bei Youtube der gegenteilige Eindruck erweckt wird, sind Urheberrechtsverletzungen auch bei der derzeitigen Rechtslage strafbar. Es geht in der Kritik somit nicht um ein Recht auf Urheberrechtsverletzung der Internetnutzer, sondern vielmehr darum, dass ein Anpassen des Urheberrechts auf die Verbreitungswege im Internet verhindert wird – was wiederum ein Großteil der entstandenen Kultur des „Teilens“ von Inhalten bspw. bei Facebook kriminalisieren könnte. Nach Sebastian Nerz, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschlands, halte ACTA „an Vorstellungen eines nicht mehr zeitgemäßen Urheberrechts fest und versucht einseitig, die Interessen der Verwertungsindustrie mit allen Mitteln gegen Privatpersonen durchzusetzen statt an einvernehmlichen Lösungen und Geschäftsmodellen zu arbeiten.“

Dabei könnte die Umsetzung von ACTA zur Folge haben, dass Internetanbieter für Urheberrechtsverletzungen ihrer Kunden verantwortlich gemacht würden. Dies wiederum kann aus Sicht der Kritiker dazu führen, dass die Anbieter den Datentransfer ihrer Kunden überwachen und um nicht für Folgeschäden aufkommen zu müssen, Zugänge sperren. Es wird darüber hinaus kritisiert, dass ACTA verschiedene in der Verfassung festgeschriebene Grundrechte wie bspw. das Fernmeldegeheimnis verletzt, wenn eventuell eine für die Umsetzung notwendige Überwachung der Internetnutzer gesetzlich vorgeschrieben wird. Sorge bereiten vor allem auch die zu schaffenden technischen Voraussetzungen, mit der eine permanente Überwachung möglich ist. Es wird vor einer Regulierung der Meinungsfreiheit durch (nicht demokratisch legitimierte) Internetprovider gewarnt. Generell sind diese Maßnahmen allerdings zurzeit nicht konkret beschrieben und Kritiker halten hier die gewählten Formulierungen im Handelsabkommen für zu schwammig.
Die Zukunft vom Internetangeboten wie Youtube und anderen sozialen Netzwerke wird von Kritikern in Frage gestellt. Die Angst vor Konsequenzen für den Betreiber könnte dazu führen, dass prophylaktisch eher mehr als weniger gelöscht wird. Schon das Teilen eines urheberrechtlich geschützten Bildes bei Facebook könnte je nach Auslegung als Straftat gelten, für die Facebook mit Verantwortung übernehmen müsste. Dadurch wird das Anbieten derartiger Dienste generell zu einem schwer kalkulierbaren Risiko für Facebook und Co.

Die Bundesregierung hat eine Unterzeichnung vorerst verschoben und wartet die Entscheidung des EU-Parlaments ab. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger fordert in ihrem Youtube-Kanal eine öffentliche Debatte um Acta.

Der Bundesverbandes der Industrie e.V. (BDI) bedauert diese Rolle rückwärts“. Laut dem Hauptgeschäftsführer Markus Kerber ist das Hauptziel „die gewerbliche Produkt- und Markenpiraterie in der Breite zu bekämpfen, nicht illegale Musicdownloads zu verfolgen“.

Auf der Homepage von Avaaz, einem Kampagnen-Netzwerk, das mit Bürgerstimmen politische Entscheidungen beeinflussen möchte, haben bereits über 2,2 Millionen Menschen in einer Online-Petition das EU-Parlament aufgefordert die Ratifizierung des Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) abzulehnen.

Dieser Beitrag wurde am 12.02.2012 verfasst.
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