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Folge 45: Heimlich im Unterricht gefilmt - skript

In der 45. Folge des Podcasts beschäftigen sich Ralf Willius und Moritz Becker mit dem ungewollten heimlichen Filmen von Mitschülerinnen und -schülern. Hierzu haben sie mit Heike Ehlers vom niedersächsischen Landeskriminalamt sprechen können, um der Frage nachzugehen, wann solches Verhalten eine Straftat darstellt.

Außerdem trauern die beiden ICQ nach und sprechen kurz über ein Verfahren der Europäischen Kommission gegen Facebook und Instagram.

Moritz: Eltern müssen wissen, dass das Kind trotz Tabletklassen und Smartphones an einem sicheren Ort ist, wo einzelne Menschen sich füreinander einsetzen.

Ralf: Heute ist Montag, der 10. Juni 2024, und ich begrüße zu einer neuen Folge, "Was mit Medienerziehung" - dem Podcast von smiley e.V.. Mir gegenüber sitzt mein Kollege Moritz Becker.

Moritz: Hallo Ralf!

Ralf: Mein Name ist Ralf Willius. In diesem Podcast diskutieren wir über das, was wir in Schulklassen hören, wenn wir ja norddeutschlandweit mit Schulklassen arbeiten. Wir diskutieren über Themen, die uns in Fortbildungen und Vorträgen mit Eltern und Fachkräften begegnen, und heute nehmen wir unsere 45. Folge auf. Fangen wir an mit den Rückmeldungen zu den letzten Folgen.

Moritz: Ich wurde gefragt, wie das mit der Online-Veranstaltung sein wird, die am 18. Juni stattfindet. 20Uhr kann man mit uns live diskutieren, vielleicht nochmal für alle, die es noch nicht mitbekommen haben: Wir beide werden in einer Online-Veranstaltung quasi vor der Kamera sitzen und alle Zuschauerinnen und Zuschauer beziehungsweise die Hörerinnen und Hörer dieses Podcasts haben die Möglichkeit, mit uns dann per Chat zu diskutieren. Man kann ab heute sich anmelden. Auf unserer Homepage ist der entsprechende Link zu finden. Theoretisch können bis zu 500 Menschen teilnehmen an unserem Online-Schulungsraum. So viele werden es nicht sein. Ich freue mich über 50, sage ich mal. Man kann ab heute auch per Mail an podcast@smiley-ev.de Fragen oder Anregungen für diese Live-Sendung an uns mailen, falls es Fragen gibt, wo wir uns vielleicht ein bisschen darauf vorbereiten müssen. Das werden wir dann nämlich direkt in der Veranstaltung nicht machen können und anmelden - wie gesagt, ab heute auf unserer Homepage www.smiley-ev.de.

Ralf: Wie lange haben wir das geplant? Ist vielleicht für die Zuhörer und Zuhörer auch interessant.

Moritz: 45 Minuten wird die Veranstaltung gehen.

Ralf: Das kann man sich auf nem Dienstagabend dochmal anhören.

Moritz: Das sollte man machen - ansehen. Das ist das Besondere.

Ralf: Wobei man ja nur uns sehen kann.

Moritz: Weitere Rückmeldung war die Bitte, dass wir mal eine Folge machen sollen z u angesagten Videospielen für Kinder im Grundschulalter. Habe ich mich gefreut über die Nachfrage, weil es nämlich zufälligerweise in der nächsten Folge um dieses Thema gehen wird, und außerdem müssen wir im Herbst eine Folge machen zum Thema: "Was ist eigentlich Roblox". Es hat genug Nachfragen gegeben.

Ralf: Okay.

Ralf: Kommen wir nicht drum herum. Ich hab noch was, fällt mir gerade ein. Ich habe mitbekommen, du vielleicht auch ICQ wird eingestellt.

Moritz: Ich finde an der Nachricht eigentlich interessant, dass es ICQ überhaupt noch gibt.

Ralf: Stimmt. Aber vielleicht dazu auch noch mehr am Ende der Folge.

Moritz: Jetzt erstmal zum heutigen Thema, und zwar möchte ich heute sprechen mit dir über das heimlich Filmen in Schulklassen, also dass Schülerinnen und Schüler sich gegen ihren Willen heimlich mit dem Smartphone oder Tablet filmen.

Ralf: Finde ich ein sehr wichtiges Thema. Also ich weiß nicht, wie oft das letztendlich wirklich passiert, aber ich weiß, wenn es passiert, ist die Aufregung immer sehr, sehr groß. Die Videos werden verbreitet, weitergeschickt...

Moritz: Aus dem Zusammenhang gerissen. J

Ralf: Ja, ja, auf jeden Fall, und das sorgt auf jeden Fall für unglaublich viel Unruhe im Prinzip in der ganzen Schule. Egal, in welchem Jahrgang das war.

Moritz: Es werden ja auch jetzt unter Umständen auch gezielt peinliche Situationen gefilmt oder vielleicht provoziert und gefilmt. Ich bin auf das Thema gekommen, weil ich Eltern an einer Grundschule da sehr hilflos erlebt habe, beziehungsweise in der großen Sorge erlebt habe, dass sie sagten, wenn das Kind jetzt an die weiterführende Schule kommt, dann haben da die meisten Schülerinnen und Schüler ein eigenes Smartphone, und es wird mit Tablets gearbeitet, und dass, selbst wenn sie dem eigenen Kind den Gebrauch des Smartphones verbieten, sie keinen Einfluss darauf haben, was andere Eltern machen, und das dann unter Umständen das Kind tatsächlich auf diese Art und Weise gefilmt und bloßgestellt wird. Und da wäre die einzige Lösung generelles Smartphoneverbot oder Verzicht auf Tablets in der Schule, und von daher glaube ich, dass das heimliche filmen ein sehr großes Problem ist, und darüber möchte ich heute mit dir hier diskutieren.

Ralf: Also über einen Smartphoneverbot diskutieren.

Moritz: Nee, oder vielleicht auch? Also ich glaube, dass so ein Smartphoneverbot, also ein komplettes Smartphonenutzungsverbot, weil man mit Handys oder Tablets irgendwie gegen den Willen von Leuten filmen kann. Das wirkt nur auf den ersten Blick wirklich hilfreich.

Ralf: Und auf den zweiten Blick?

Moritz: Ich würde sagen, drei Punkte sprechen dagegen, also gegen ein generelles Handynutzungsverbot, beziehungsweise wenn man hofft, dass man damit das Problem in Griff kriegt, dass Menschen gegen ihren Willen gefilmt und bloßgestellt werden. Also, der erste Punkt ist also, ich hatte mit dem Schulleiter gesprochen, einer sehr großen Gesamtschule hier in Niedersachsen, und da gab es den Vorfall, dass auf der Schultoilette gefilmt wurde, also wohl auch mehrere Male, dass dort also über die Tür rüber gefilmt wurde und so weiter und so weiter. Und er hat dann gesagt, dass er jetzt, resultierend aus diesem Vorfall, weil das auch gefordert wurde von Eltern oder auch von Teilen aus dem Kollegium, dass man ein generelles Smartphonenutzungsverbot in der Schule dort erlässt. Dann würde er 1300 Schülerinnen und Schülern die Nutzung des Smartphones verbieten, und von diesen 1300 Schülerinnen und Schülern hätten 1290 niemals andere Menschen bloßgestellt und die zehn, die es gemacht hätten oder vielleicht auch machen, sagt er, die werden das auch machen, wenn Handys in der Schule verboten sind. Also er meint, du verbietest da sehr viele Menschen...

Ralf: ... Ich weiß, was du meinst...

Moritz: Und das ist letztendlich keine Lösung, es allen dann letztendlich zu verbieten, und ich weiß aus Fortbildungen mit Lehrkräften, das wäre dann so der zweite Punkt, dass es gar nicht nur um die Nutzung von Smartphones geht, sondern mindestens genauso auch um die Nutzung von Tablets, also gerade im Unterricht. Wenn das, was wir vorhin hatten, im Unterricht gefilmt wie du, stehst da vor einer Klasse mit 25 Tablets auf den Tischen, die hochgeklappt sind, manchmal, da weißt du nicht, ob die wirklich gerade filmen, und jetzt ist es natürlich so. Du kannst mit der entsprechenden Software, je nachdem, wie das alles konfiguriert ist, kannst du verhindern, dass die Kamera genutzt wird. In vielen Fällen ist das auch so in den Schulen, dass man mit den Tablets im Schulunterricht nicht filmen kann. Aber das kannst du auch umgehen, wenn jemand sein eigenes privates Tablet mitgebracht hat, wenn ich im Unterricht filmen möchte und mein Schultablet, was mit dem Schulaccount entsprechend gesichert ist, da kann ich nicht filmen. Dann nehme ich mein Tablet von zu Hause mit, wo ich alles machen kann. Das siehst du ja von der Rückseite nicht, welches Tablet das jetzt ist, und das ist natürlich schon eine gewisse kriminelle Energie, die dahinter steckt. Aber mir geht es darum, dass man keine hundertprozentige Sicherheit hinbekommt. Also, wer das will, wird es dann auch im Unterricht mit den Tablets machen, und das heißt, du müsstest auch Tablets komplett aus dem Unterricht verbieten, um das hinzukriegen. Und der dritte Punkt, der mir wichtig ist, ist, dass ich glaube, dass man das eigentlich gar nicht verbieten muss in der Schulordnung, das Filmen von anderen Menschen gegen deren Willen, weil es sowieso verboten ist, im Strafgesetzbuch, und du schreibst jetzt in der Schulordnung auch nicht rein, dass man anderen Leuten nicht wegnehmen darf oder so, weil es ist klar, die Schule ist ein Teil des Lebens, und in Deutschland ist verboten, Leuten was zu klauen, und das ist auch in der Schule deshalb verboten.

Ralf: Ja, aber das Wissen glaube ich, nicht alle, was erlaubt oder verboten ist, was Straftat ist oder gegen Gesetze verstößt. Also zum Beispiel, dass es das Recht am eigenen Bild gibt, dass es den höchstpersönlichen Lebensbereich gibt, steht im Strafgesetzbuch, Paragraf 201a. Wir arbeiten in den sechsten Klassen genau dazu.

Moritz: An die Workshops in den sechsten Klassen habe ich auch gedacht, wo wir über höchstpersönlichen Lebensbereich und so sprechen. Aber ich glaube, dass das nicht so richtig auf die Situation im Klassenraum passt, weil da mit 30 Leuten in einem Raum, hast du nicht unbedingt den Anspruch auf einen höchstpersönlichen Lebensbereich, und deshalb haben wir heute die Möglichkeit, hier ein bisschen Fachwissen, in unseren kleinen Podcast reinzubringen durch eine neue Rubrik.
Intro: smiley e.V. fragt und die Polizei antwortet.

Moritz: Ich habe zu dieser Problematik mit Heike Ehlers gesprochen. Heike ist Landesbeauftragte für Jugendsachen und Leiterin der Zentralstelle für Jugendsachen im Dezernat Forschung, Prävention und Jugend, also der Zentralstelle Jugendsachen im Landeskriminalamt Niedersachsen. Mit dem LKA arbeiten wir seit langem zusammen und lassen uns in solchen Fragestellungen beraten, und ich habe mich sehr gefreut, dass Heike Zeit für uns hatte. Konkret habe ich Heike gefragt, ob die von uns angenommene Situation strafbar ist, wenn im Unterricht Schülerinnen und Schüler andere heimlich filmen.
Heike Ehlers: Wenn Schülerinnen oder Schüler im Unterricht ihre Mitschülerinnen oder Mitschüler im Klassenraum heimlich filmen, ist es ja doch ziemlich wahrscheinlich, dass während des Films auch die Unterhaltung zwischen Lehrerinnen oder Lehrern und Schülerinnen oder Schülern über Unterrichtsinhalte mit aufgezeichnet werden, und das stellt dann einen Verstoß nach dem Strafgesetzbuch Paragraph 201, da. Dieser Straftatbestand heißt Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, und der besagt unter anderem, dass bestraft wird, wer das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen aufnimmt und/oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. Der Klassenraum kann in diesem Fall als nicht öffentlich betrachtet werden, da er nur durch die jeweilige Klasse und die Lehrkraft genutzt wird und für außenstehende Dritte nicht zugänglich ist. Wenn Schülerinnen und Schüler also heimlich im Unterricht im Klassenraum filmen, dem sich eine gegebenenfalls nicht öffentlich gesprochenes Wort auf, und somit wäre dann dieser Straftatbestand hier erfüllt.

Moritz: Und das war für mich jetzt erst mal sehr interessant, dass das mitgeschnittene, nicht öffentlich gesprochene Wort wesentlich relevanter ist als das Video, und wir haben vorhin über das Recht auf höchstpersönlichen Lebensbereich gesprochen. Wie erwartet haben wir als Pädagogen noch nicht mal ein vernünftiges Halbwissen. Ich habe dann mit Heike darüber sprechen können, was denn wäre, wenn es um Videoaufnahmen im Sportunterricht oder beim Schwimmen gehen würde.
Heike Ehlers: Wenn es sich jetzt nicht um den Klassenraum handelt, sondern zum Beispiel um eine Umkleidekabine oder den Toiletten- oder Duschbereich der Schule, dann stünde daneben auch einen Verstoß gegen Paragraph 201a Strafgesetzbuch im Raum. Dieser Straftatbestand heißt Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen, und das Gesetz besagt, dass bestraft wird, wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt. Toiletten oder Duschräume, Umkleidekabinen etc. sind natürlich besonders gegen Einblicke geschützte Räume, und somit wäre dann dieser Straftatbestand erfüllt. Darüber hinaus sagt dieser Paragraph im Strafgesetzbuch der 201a auch noch, dass bestraft wird, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt. Das heißt, wer zum Beispiel Aufnahmen von einem Mitschüler oder eine Mitschülerin macht, die sich zum Beispiel wegen eines Krankheitsfalls oder eines Unfalls in einer hilflosen Lage befinden, dann macht sich die Person hier auch nach Paragraf 201a Strafgesetzbuch strafbar.

Moritz: Ralf, du hattest ja eben auf die Verbreitung der Videos angesprochen, und auch dazu hat Heike mir einiges sagen können.
Heike Ehlers: Hier käme dann auch noch einen Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz in Frage. Das Kunsturhebergesetz betrifft das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste oder der Fotografie, und der Paragraph 22 von diesem Gesetz besagt, dass Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Somit ist es also so: Wenn ein solcher Film per Social Media verbreitet wird, dann könnte das entsprechend auch ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz darstellen.

Moritz: Wir haben bisher nur über die Situation gesprochen, dass Schülerinnen und Schüler andere gegen ihren Willen filmen. Ich habe dann die Gelegenheit genutzt, Heike zu fragen, wie die Situation wäre, wenn es Lehrkräfte betrifft.
Heike Ehlers: Ob es sich bei den Gefilmten um Lehrkräfte oder Schülerinnen und Schüler handelt, ist unerheblich. Es kommen in beiden Fällen die bereits genannten Straftatbestände zum Tragen, selbst wenn im Fall des Falles keine Straftat vorliegen sollte, wären dennoch allgemeine Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegeben und das Recht am eigenen Bild verletzt, und damit würde zumindest ein Verstoß gegen das Zivilrecht vorliegen.

Moritz: Die Rechtslage erscheint mir da sehr eindeutig, und konkret wollte ich dann wissen, was das LKA empfiehlt, wenn es zu Verstößen kommt.
Heike Ehlers: Es ist ganz wichtig, dass beleidigende oder sogar bedrohliche Sachverhalte nicht toleriert werden, und darum ist es auch gut und auch ganz wichtig, dass Kinder und Jugendliche ihre Eltern oder andere Vertrauenspersonen einbeziehen. Und in schwerwiegenden Fällen sollte sich dann aber auch sofort an die Polizei gewandt und Anzeige erstattet werden. Wichtig hierbei ist, dass das Beweismaterial aufbewahrt wird, das heißt, dass das verbreitete Material, also der Film, die Bilder, die beleidigenden E-Mails oder SMS, dass die gespeichert werden. Was immer empfehlenswert und wichtig ist, ist, dass Eltern und der betroffene Schüler oder die betroffene Schülerin sich mit der Schule in Verbindung setzen, also dass sie mit dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin das Gespräch suchen, und auch Vertrauenslehrerinnen oder Vertrauenslehrer können hier sehr gute Ansprechpartner, Ansprechpartnerinnen sein. Gegebenenfalls wäre dann auch noch die Schulleitung mit hinzuzuziehen. Das muss eben entsprechend im Einzelfall und auch in der Schule entschieden werden. Wichtig ist, dass sich mit dem Vorfall pädagogisch auseinandergesetzt wird, und hier muss mit den involvierten Personen das Geschehen aufgearbeitet werden. Dem Filmenden oder der Filmenden sollten die persönlichen und gegebenenfalls strafrechtlichen Konsequenzen aufgezeigt werden, aber auch die Konsequenzen für den oder die Gefilmte verdeutlicht werden, damit dafür ein Verständnis entwickelt wird, was hier passiert ist und was das eigentlich auch für die andere Person bedeutet. Spätestens wenn eine pädagogische Aufarbeitung nicht mehr zielführend ist, ist dann doch auch eine Strafanzeige bei der Polizei angezeigt. Eine Strafanzeige ist auch sinnvoll, wenn bereits Bildmaterial versendet wurde und eine weitere Verbreitung gestoppt, beziehungsweise das vorhandene Bild oder Videomaterial gelöscht werden soll, insofern das nicht schon durch bekannte Beteiligte auf freiwilliger Basis geschehen ist. Bilder und Videos, die ohne Erlaubnis des darin Gezeigten veröffentlicht werden, sollten übrigens immer gelöscht werden. Die Löschung kann unter Umständen über den Netzwerkbetreiber vorgenommen werden, das ist je nach Netzwerkbetreiber ganz unterschiedlich von den Voraussetzungen und ich denke, da ist aber auch wichtig, an dieser Stelle der Hinweis, dass man viel Unterstützung bekommen hat, bekommen kann, dass es viele Möglichkeiten gibt, sich Hilfe zu holen. Aber genau dazu gebt ihr ja auch hier die richtigen Hinweise. Ich möchte an dieser Stelle noch auf die Websites der polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes hinweisen. Zum einen findet man unter polizei-beratung.de im Internet eine Menge Präventionstipps zu den unterschiedlichsten Themen, aber auch zu diesem Thema, und darüber hinaus gibt es noch speziell für Kinder und Jugendliche eine Seite, die es unter www.polizeifürdich.de zu finden.

Moritz: Die von Heike angesprochenen Links werden in den Shownotes dieser Sendung zu finden sein. Sehr gefreut habe ich mich dann über den Appell von Heike an Schulen im Hinblick auf Prävention und Zivilcourage.
Heike Ehlers: Ja, abschließend von meiner Seite noch ein paar besondere Hinweise für Lehrkräfte. Grundsätzlich ist enorm wichtig, dass der Umgang mit neuen Medien gelehrt und gefördert wird, und darüber hinaus sollte an jeder Schule ein Verhaltenskodex in die Schulordnung integriert werden. Darin sollten die Nutzung von Handys und das Filmen in der Schule verboten werden, aber auch das Mobbing über Internet sollte als Verbot aufgestellt werden. Ja, und ein allerletzter Hinweis noch zum Thema Zivilcourage. An jeder Schule sollte Zivilcourage und der Einsatz für seine Mitschülerinnen und Mitschüler im Mittelpunkt stehen. So kann einer Mitläufer-Mentalität vorgebeugt werden, und es steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Fälle von Cybermobbing frühzeitig aufgedeckt werden können.

Moritz: An dieser Stelle auf jeden Fall vielen, vielen Dank an Heike Ehlers vom LKA.

Ralf: Von meiner Seite auch nochmal vielen Dank, und ich finde, Heike beschreibt etwas oder das Ganze etwas anders als du und fordert Schulen direkt auf, ein Verbot in die Schulordnung mit aufzunehmen.

Moritz: Ja auch, aber ich finde ganz besonders interessant, dass sie von einem Verhaltenskodex spricht, der in die Schulleitung gehört, und das finde ich einen sehr guten Vorschlag. Ich stelle mir vor, dass man zum einen die Gesetzeslage darstellt, also dass man sagt, so und so, und das ist sowieso verboten, aber dass dazu eben auch gehört: Wie gehen wir mit Verstößen um, oder warum ist vielleicht gerade in der Schule ganz besonders viel wert auf Privatsphäre oder das nicht öffentlich gesprochene Wort zu legen, dass also ne Unterrichtssituation auch mit 30 Leuten durchaus Abschnitte haben kann, wo man sehr persönliche Dinge äußert, die nicht aus dem Zusammenhang gerissen werden dürfen, und ich glaube, dass das Verbot von Smartphones, so wie sie das sagt, das ist jetzt natürlich von Schulform zu Schulform völlig unterschiedlich zu bewerten. Das kannst du in der Grundschule eher diskutieren als jetzt in der weiterführenden Schule oder in der Berufsschule oder sowas, und ich glaube, da geht es um die Nutzung des Smartphones im Unterricht und nicht unbedingt während des ganzen Schulalltags.

Ralf: Ja und irgendwann werden die Menschen vielleicht auch wissen, was erlaubt ist, was man machen darf und was nicht machen darf, und dann muss es vielleicht gar nicht mehr in die Schulordnung rein.

Moritz: Ja, das kann ich mir auch vorstellen, dass wir in so einer Art Übergangszeit leben, wo die technischen Möglichkeiten, anderen Menschen auch Schaden zuzufügen, weiter sind als das Rechts- oder das Unrechtsbewusstsein der in diesem Fall Schülerinnen und Schüler. Aber manchmal glaube ich auch genau das nicht. Also mir fällt ein Beispiel ein, indem ich mehr oder weniger beratend tätig oder beteiligt war. Und zwar hatte dort eine elfte Klasse den Lehrer provoziert, und er hat auf diese Provokationen dann auch vielleicht nicht so richtig ideal reagiert, wobei das wahrscheinlich auch uns beiden passiert wäre, oder zumindest würde ich jetzt nicht sagen, dass mir das nicht auch hätte passieren können. Und was er nicht wusste, ist, dass er in dem Moment von drei oder vier Tablets gefilmt wurde. Das Ganze wurde dann zusammengeschnitten, zum Teil aus dem Zusammenhang gerissen und auf TikTok oder Instagram veröffentlicht. Und der Schulleiter fragte mich nun, ob wir einen Unterrichtsentwurf hätten, mit dem man das aufarbeiten könnte, aus dem hervorgeht, dass das, was die Schülerinnen und Schüler gemacht haben, eindeutig verboten ist. Und ich habe ihn dann gefragt, ob die Schülerinnen und Schüler nicht wussten, dass das verboten ist, und er sagte, na ja, die sind 16, 17, wahrscheinlich wusste, dass das verboten ist. Und ich habe mir dann die Frage gestellt, warum der Schulleiter zur Intervention hier einen Unterrichtsentwurf braucht, aus dem hervorgeht, dass das verboten ist, obwohl er weiß, dass den Schülern klar ist, das, was sie da gemacht haben, verboten ist. Und ich glaube, das ist die Frage, die dahinter steckt, zu überlegen, warum die Schülerinnen und Schüler den Lehrer so bloßgestellt haben, obwohl sie wussten, dass es verboten ist. Also, diese Frage ist, glaube ich, viel wichtiger, aber auch viel schmerzlicher zu beantworten, und dem weicht man dann unter Umständen in einer pädagogischen Intervention aus.

Ralf: Warum, denkst du, ist es so, dass Schule genauso reagiert?

Moritz: Weil ich glaube, dass es am einfachsten ist oder am einfachsten erscheint. Nach meiner Theorie der drei Säulen der Social Media Kompetenz?

Ralf: Die drei Säulen...

Moritz: Jetzt mach dich darüber nicht lustig. Ich glaube, ich glaube an diese Theorie.

Ralf: Ja, bei einer Online-Veranstaltung, da hast du mal erzählt, dass du ein Foto von mir machen kannst und mich in ein Pornobild rein retuschieren kannst. Das ist Medienkompetenz, aber da du sozialkompetent bist, machst du das nicht.

Moritz: Genau. Und da fehlt in deiner Beschreibung jetzt aber die dritte Säule, die ich annehme. Die dritte Säule...

Ralf: Nimm dir Zeit für die dritte Säule.

Moritz: Dankeschön. Ich fasse aber auch nochmal die ersten beiden zusammen. Wenn ich darf, also die erste Säule als Grundlage zur Social Media-Kompetenz, wäre das Wissen, was ist technisch möglich. Was ist erlaubt, was ist verboten? Das bedeutet in diesem Beispiel genau zu wissen, ich darf eine Lehrkraft oder eine Mitschülerin oder Mitschüler im Unterricht nicht gegen deren Willen, filmen und das Veröffentlichen. Die zweite Säule wäre dann im Sinne von Sozialkompetenz, unabhängig davon, ob man weiß oder nicht, nach welchem Paragraphen dieses oder jenes verboten ist, einfach sich reinzuversetzen, in die Lehrkraft und dann zu spüren, dass die Situation, im Internet bloßgestellt zu werden, etwas ist, was man wahrscheinlich auch selber nicht ertragen wollen würde, und es deshalb nicht zu machen oder zu unterbinden. Und die dritte Säule, und die ist manchmal dann die wichtigste, oder da liegt dann oft die Begründung darin, weshalb die ersten beiden Säulen nicht tragen, wäre dann so etwas wie eine emotionale Instabilität. Also dass da vielleicht Schülerinnen und Schüler sind, die eigentlich wissen, dass man das nicht machen darf, und die auch fühlen, dass es sich schlimm anfühlt, wenn man auf diese Art und Weise letztendlich leiden muss, die aber vielleicht aus verschiedenen Gründen sagen, dieser Lehrer, der ist so ungerecht uns gegenüber oder der hat mich so oft vorgeführt, und dass man auf diese Weise für sich die Begründung spürt, zu sagen, und deshalb ist es jetzt egal, dass der leidet, weil der hat’s verdient, und das heißt, aus dieser Wut heraus sind, die anderen beiden sollen dann komplett weg.

Ralf: Also müssen wir mehr über Sozialkompetenz reden.

Moritz: Genau. Nein, ja auch, also ja, weil doch ich glaube schon, weil da saßen 20 Personen in diesem Kurs, von denen sind vielleicht drei oder vier emotional nicht wirklich zu gebrauchen, weil sie sagen, ich habe genug Gründe, die Lehrerin oder den Lehrer fertig zu machen. Aber da sind 17 andere, die sind emotional nicht instabil, und bei denen wäre dann die Frage zu stellen, warum haben die das einfach geschehen lassen? Also, die kriegen das ja mit. Das Kriegen ja Leute mit, wie es per Social Media verbreitet wird. Und da wäre der Punkt Sozialkompetenz zu erkennen, dass es eigentlich keine Rechtfertigung geben kann, einen Menschen schwer seelisch zu verletzen oder so im Internet bloßzustellen.

Ralf: Das hat mir in dem Gespräch mit Heike, dass du gefühlt hast, so gefallen. Dass sehr viel Wert auf Zivilcourage hat sie gelegt.

Moritz: Genau weil, genau das dämmt die Verbreitung ein, also Zivilcourage der Menschen, die mitkriegen, dass dort so ein Video dann in irgendeiner Form kursiert, auf welche Form, Art und Weise auch immer,

Ralf: Was ja auch strafbar wäre, das Verbreiten, wenn es kursiert.

Moritz: Genau das hat Heike ganz deutlich gesagt. Also nicht nur das Erstellen des Videos ist ein Problem, strafrechtlich gesehen, sondern auch die Verbreitung, und ich glaube, das ist etwas, was so sehr leicht von der Hand geht, um sich selber zu profilieren, das in anderen Chat-Gruppen zu teilen.

Ralf: Und das gehört alles in den Bereich der Prävention. Ja, im Prinzip ja, und da stellt sich jetzt die Frage mal wieder, wer macht das? Und wann wird das gemacht?

Moritz: Also auch hier glaube ich nicht, dass man ein Fach Medienkompetenz braucht.

Ralf: Du würdest das in den Unterricht einbauen.

Moritz: Ist meine Idealvorstellung. Also. Zum einen glaube ich, dass Eltern da natürlich eine wichtige Rolle spielen und mit Kindern im Alltag respektvoll mit der Kamera umgehen. Also das heißt, die Kinder auch vielleicht mal zu fragen, ist es okay, wenn ich dich hier filme? Und das andere ist tatsächlich, ohne ein Fach Medienkompetenz zu überlegen, wo man das wirklich im Unterricht thematisieren kann, wo es wirklich auch hingehört. Und da hat ein Sportlehrer mir erzählt, dass er die Schülerinnen und Schüler im Sportunterricht sich manchmal filmen lässt bei so Turnübungen, weil es immer einen großen Effekt hat, wenn man sich selber sieht, wie man gewisse Übungen gut macht oder vielleicht auch aus der eigenen Perspektive nicht so gut macht. Da wird dann drüber gesprochen, wie gehen wir mit den Videos um, die hier entstehen, darf man die weiterleiten, darf man nicht weiterleiten, und da gehört es einfach hin.

Ralf: Man muss, bevor wir jetzt weiter über Prävention sprechen, vielleicht nochmal beim Stichwort Interventionen bleiben, Heike rät dann anzuzeigen, wenn das pädagogisch nicht aufgearbeitet werden kann.

Moritz: Oder wenn eine Verbreitung dadurch gestoppt werden könnte.

Ralf: Ja, aber nicht pauschal.

Moritz: Ja, da muss ich als Pädagoge natürlich sagen, großartig, erst kommt die pädagogische Aufarbeitung, und erst, wenn das nicht funktioniert hat, ist der Gang zur Polizei dann wichtig oder auch unausweichlich.

Ralf: Dem würde ich auf jeden Fall so zustimmen, auch wenn das für die Betroffenen in den seltenen Fällen lustig ist .

Moritz: Ja, also, den Gedanken hatte ich auch schon, dass es also manche Kinder gar nicht so schlimm finden, wie vielleicht dann Eltern oder Lehrkräfte.

Ralf: Also sich nicht so bloßgestellt fühlen, wie Eltern das in dem Moment erleben.

Moritz: Naja, vielleicht doch, aber dass die Kinder die Hoffnung haben, dass man das klären kann, ohne dass jetzt die Freundinnen oder Freunde angezeigt werden, weil das dann nicht unbedingt immer wirklich so eine Mobbing-Lage ist, und das ist für Eltern wahnsinnig schwer auszuhalten, stelle ich mir vor. Zu sagen, ich möchte jetzt im Sinne meines Kindes handeln und zeige deshalb die Menschen nicht an, die hier eine Straftat begangen haben, und ich glaube, dass Kinder da vielleicht eher die Hoffnung haben, dass ohne Polizei klären zu können. Und wenn es erst mal angezeigt ist, stelle ich mir das sehr schwierig vor, dann, wenn es dann doch irgendwie so zwischen Eltern geklärt wurde oder den Kindern selber im Schulkontext, dann der Polizei zu sagen, hier jetzt doch nicht. Also das heißt, da ist die Polizei ja kein Spielzeug.

Ralf: Aber ich wollte eigentlich auf was anderes hinaus. Ich finde, das ist unterschiedlich schlimm ist, was dort passieren kann. Heike sprach von hilflosen Personen zum Beispiel. Das ist einfach auch nochmal eine ganz andere Nummer, das ja viel heftiger.

Moritz: Ja, da, also gerade bei dem, was Heike da erklärte, musste ich auch an das alte Phänomen Happy-Slapping denken.

Ralf: Ja, ich auch also, wo Schlägereien gefilmt werden, die dadurch quasi durchs Filmen fast noch eher eskalieren.

Moritz: Wenn sich zwei prügeln und die wissen, dass die Leute, die drum rum stehen, nicht einfach nur so gaffen, sondern dass da vielleicht auch zwei oder drei Leute filmen und das im Internet veröffentlichen.

Ralf: Da haben dann die Menschen die filmen im Prinzip eine Menge Verantwortung. Wenn das dann so eskaliert.

Moritz: Ohne Kamera würde das vielleicht gar nicht so eskalieren. Da habe ich mal von dem Tipp gehört, wenn du als Lehrkraft, jetzt als Pausenaufsicht in so eine Situation reinkommst, dass du zuerst dafür sorgen solltest, dass nicht mehr gefilmt wird, als dass du in die Schlägerei eingreifst. Also zum einen, weil du ja selber sonst auch Teil des Films wirst. Aber wenn klar ist, dass es nicht mehr gefilmt wird, hat die Schlägerei sich unter Umständen erledigt.

Ralf: Das glaube ich sofort auf jeden Fall, das verändert einiges in dem Moment.

Moritz: Ich würde sowieso grundsätzlich nochmal gern auf Lehrkräfte eingehen wollen, die gefilmt werden. Ich hatte Heike ja auch direkt dazu gefragt und ist auch immer ein großes Thema in Fortbildungen mit Lehrkräften, und prinzipiell ist ja auf den ersten die Lage erst mal ganz genauso, wenn du jetzt ne Lehrkraft gegen ihren Willen heimlich filmst, oder ob du Mitschülerin und Mitschüler filmst. Aber ich glaube, dass die Interpretation der Eltern in dem Fall oft doch etwas anders ist.

Ralf: Das verstehe ich nicht. Wie inwiefern bei Eltern anders?

Moritz: Also, ich kann mich an Fälle erinnern, wo Eltern der betroffenen Schülerinnen und Schüler, die da Lehrkräfte gefilmt haben, dann gesagt hat, das muss man aushalten als Lehrkraft.

Ralf: Würdest du das auch so sehen.

Moritz: Aus dem Bauch raus nicht! Also, ich verstehe die Argumentation von Eltern. Die Argumentation ist im Prinzip, wenn du dich entscheidest, Lehrkraft zu werden, dann entscheidest du dich ja auch ein Stück weit dafür, mit renitenten Schülerinnen und Schülern zu tun zu haben. Und wenn du jetzt als Lehrkraft irgendwann sagst, ich finde das total schlimm, ich bitte die Klasse, leise zu sein, und die sind immer noch laut, oder ich sage denen, sie sollen ihre Hausaufgaben machen, und die machen das nicht, und das ist nicht auszuhalten für mich als Lehrkraft, dann würde man sagen, ja, sorry, Beruf verfehlt! Das heißt, es gehört zum Lehrer sein oder Lehrerin sein auch dazu, gewisse Streiche auszuhalten, und ich glaube aber, dass das Filmen, also das heimliche Filmen und Bloßstellen, das ist kein Streich, sondern das ist eine Form von Gewalt, die du als Lehrkraft nicht unbedingt hinnehmen musst.

Ralf: Du musst ja dann als Lehrkraft zum Beispiel in der Brennpunktschule oder so auch nicht aushalten, angegriffen zu werden mit dem Messer oder so.

Moritz: Ja, genau, und damit setzt du das heimliche Filmen, in diesem Fall einer Lehrkraft, setzt du gleich mit körperlicher Gewalt, und das heißt, wenn ich jetzt also einen Streich wäre, die Lehrerinnen oder Lehrer mit so Papierkügelchen irgendwie abzuschießen, das würde ich sagen, ist ein Streich, aber keine körperliche Gewalt. Aber wenn du jetzt von Waffen sprichst, also Messer in dem Fall, dann ist das eine Form von körperlicher Gewalt, und auf die Stufe setzt du jetzt instinktiv, und das würde ich wahrscheinlich auch so machen. Das einsetzen der Handykamera gegen andere Menschen.

Ralf: Das ist doch auch so.

Moritz: Ein anderes Beispiel aus meiner Erfahrung mit Lehrkräften in Fortbildungen. Betraf eine relativ junge Lehrerin, die immer sehr körperbetont gekleidet unterrichtet hat, und das ist ja völlig normal oder völlig in Ordnung in einer liberalen Gesellschaft. Also, jeder kann sich so anziehen, wie er oder sie möchte, und die Lehrerin wurde gefilmt von Schülerinnen und Schülern, und das Ganze wurde da also auch zusammengeschnitten und mit der Tonspur aus irgendeinem Pornofilm oder so kombiniert und das dann entsprechend auch verbreitet. Und da haben einige Eltern oder auch Schülerinnen und Schüler und wohl sogar Kolleginnen und Kollegen aus dem Kollegium gesagt, dass man damit rechnen muss, wenn man so aufreizend gekleidet unterrichtet, dass man dann irgendwann mal von Schülerinnen und Schülern so gefilmt und so bloßgestellt wird, und das so unfassbar viel Sexismus in dieser Beurteilung. Also, ich habe mich total aufgeregt, dass, da fiel mir nicht viel Konstruktives zu ein, dass gesagt wird, na ja, wenn die so rumläuft, dann muss sie damit rechnen, da irgendwie sexistisch bloßgestellt zu werden.

Ralf: Und das krasse, finde ich, ist, wenn du hast gesagt, da wurde ein anderer Ton reingeschnitten, und das, was Heike gesagt hat, wenn der Ton nicht zu hören ist, ist das eventuell nicht mal strafbar.

Moritz: Das ist auch völlig egal, ob das strafbar ist oder nicht. Also die ganze Aktion ist aus meiner Sicht so scheiße. Also ganz ehrlich, das musst du doch nicht explizit verbieten!

Ralf: Was sind denn das für Ausdrücke? Moritz.

Moritz: Ja, stimmt, wir haben ja mal gesagt, wir wollen so sprechen, dass es gesellschaftlich akzeptiert ist, aber trotzdem ist das Scheiße. Aber im Prinzip gebe ich dir Recht, also unabhängig davon, ob es ist übrigens verboten. Also wirklich. Heike hat ganz klar gesagt, dass die Verbreitung des Bildes, also sie ist ja zu sehen wäre, dann ein Verstoß am Recht am eigenen. Also, das ist verboten.

Ralf: Ist ja gut, Moritz. Aber worauf ich eigentlich hinaus wollte, ist was ganz anderes, nämlich die Frage, wie wollen wir eigentlich miteinander umgehen? Also wie wollen wir im Unterrichtskontext miteinander gewaltfrei vielleicht auch den Unterricht gestalten? Miteinander.

Moritz: Ich habe jetzt einen Schluck Wasser getrunken und mich wieder etwas beruhigt.

Ralf: Und dabei wieder ein wunderschönes Störgeräusch verursacht.

Moritz: Was?

Ralf: Man hat dein Glas gehört.

Moritz: Okay, wie sieht denn die Störgeräusche-Statistik aktuell aus?

Ralf: Warte mal, das habe ich irgendwo notiert. Das kochende Wasser auf dem Herd hatten wir in Folge 29 zu hören. Da ging es eigentlich um den Umgang mit Falschmeldungen, eigentlich eine wichtige Folge gerade zurzeit von Wahlkampf.

Moritz: Ja, kleiner Transparenz-Hinweis an dieser Stelle. Gestern fand die Europawahl statt, was in unserem Fall jetzt nicht ganz korrekt ist. Wir produzieren diese Folge einen Tag vor der Europawahl und kennen also noch nicht das Ergebnis und wissen nicht, ob der zum Teil manipulative populistische Wahlkampf einzelner Parteien auf TikTok und Co Erfolg hatte. Also, das wissen wir erst morgen.

Ralf: Dann hatten wir eine WhatsApp-Nachricht in Folge 30, da haben wir über personalisierte Werbung gesprochen, was da eigentlich passiert, und irgendwann habe ich einen Becher auf meinem Mikrofonständer geballert. Mein Kaffeebecher in Folge 31: Jugendliche beraten Jugendliche Juuuport.

Moritz: Okay, dann steht es jetzt mit meinem Wasserglas hier, drei zu eins für mich.

Ralf: Gegen dich.

Moritz: Oder von mir aus auch so, egal. Fassen wir zusammen, also wichtig ist eigentlich aufzuklären, was verboten ist. Wichtiger aber eigentlich noch die Frage, wie wir unabhängig von Gesetzen miteinander respektvoll umgehen. Und zu guter Letzt tatsächlich Zivilcourage, wenn ich mitbekomme, dass so etwas passiert.

Ralf: Und das ist das, was für Eltern also, von denen du sprachst, ja eigentlich die wichtigste Botschaft ist.

Moritz: Welche Eltern?

Ralf: Die das Handy verbieten wollen.

Moritz: Ach ganz zu Anfang.

Ralf: Um das eigene Kind zu schützen. Damit haben wir angefangen.

Moritz: Ja, das ist ein sehr schöner Bogen, das stimmt, das heißt, das wäre dann eigentlich sowas wie ein Auftrag eigentlich an die weiterführenden Schulen. Eltern müssen wissen, dass das Kind trotz Tabletklassen und Smartphones an einem sicheren Ort ist, wo einzelne Menschen sich füreinander einsetzen.

Ralf: Genau, letztendlich reden wir über Gewalt und im Umgang mit Gewalt, und das war ja irgendwie schon immer Thema in Schulen, oder?

Moritz: Ja, und das ist eigentlich ein sehr schönes Schlusswort für diese Diskussion.

Ralf: Danke. Gibt es sonst noch was?

Moritz: Ja, du wolltest über ICQ sprechen?

Ralf: Genau, ICQ wird eingestellt. Am 26. Juni 2024 soll der Betrieb von endgültig eingestellt werden. ICQ gibt’s, ich habe recherchiert, seit 1996, aber spätestens mit dem Beginn WhatsApp und anderen mobilen Instantmessagern haben die so ein bisschen den Anschluss verloren.

Moritz: Hat nicht am Ende ne russische Firma ICQ besessen, irgendwie?

Ralf: 2010 wurde der Service von einer russischen Firma tatsächlich übernommen, und jetzt wird den Nutzerinnen und Nutzer auf der Webseite entsprechend der Dienst VK-Messanger empfohlen, der zum gleichen Betrieb gehört.

Moritz: Aber auch ein bisschen schade, dass es ICQ nicht mehr gibt.

Ralf: Was soll wir machen?

Moritz: Ich möchte noch ganz kurz ansprechen, wir haben nicht mehr die Zeit, das bis ins Detail zu klären. Die EU-Kommission ermittelt gegen Facebook und Instagram wegen schädlichen Inhalten für Kinder und Jugendliche, und zwar geht es gar nicht so sehr um Inhalte wie Falschmeldungen und so, sondern um den Kaninchenloch-Effekt.

Ralf: Kaninchenloch-Effekt, was ist das?

Moritz: Das ist im Prinzip, dass du beim Surfen immer weiter in die Tiefen des Internets reingezogen wirst. Mal ganz einfach gesagt, vielleicht können wir in der nächsten Folge nochmal ein bisschen ausführlicher drüber sprechen.

Ralf: Notiere ich mir mal.

Moritz: Das wollte ich nur ganz kurz noch angemerkt haben.

Ralf: Aber gegen TikTok wird deswegen nicht ermittelt?

Moritz: Nee, könnte man meinen, aber zumindest in diesem Verfahren nicht.

Ralf: Okay.

Moritz: Dann bleibt uns jetzt nur noch, die Folge zum Weiterhören zu empfehlen, und ich habe eine Idee. Du hattest vorhin, als wir über die Störgeräusche gesprochen haben, die Folge mit Juuuport erwähnt, wo Jugendliche Jugendliche beraten. Das passt sehr gut, finde ich. Für alle Kinder und Jugendlichen, die im Unterricht gefilmt wurden und nicht so richtig wissen, an wen sie sich wenden können, wäre Juuuport da ne gute Anlaufstelle.

Ralf: Habe ich vorhin auch schon gedacht, da bin ich ganz bei dir.

Moritz: Von daher, ich freue mich auf die Online-Veranstaltung.

Ralf: Ja, ich mich auch bis dahin auf wiederhören.

Moritz: Tschüss!


Zum Weiterhören empfehlen Moritz und Ralf:

Folge 31: Jugendliche beraten Jugendliche: Juuuport

- auf smiley-ev.de hören
- bei Spotify hören

Anmeldung zur Online-Veranstaltung:


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