Verunsicherung durch neue AGB von WhatsApp

Ist WhatsApp tatsächlich nur noch für Nutzer ab 16 Jahren?

Am 25. Mai 2018 tritt europaweit die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Somit werden Dienste, die personenbezogene Daten von unter 16jährigen speichern, verpflichtet, sich hierzu eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten einzuholen. Zur Folge hat das, dass u.a. die Geschäftsbedingungen von Diensten wie Whatsapp angepasst werden müssen.

Mittlerweile sind die AGB auch in deutscher Sprache vorhanden und müssen mit einem WhatsApp-Update auch akzeptiert werden.


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von WhatsApp wurden am 24. April 2018 überarbeitet. Ein wesentlicher Unterschied zu den alten AGB von 2016 ist, dass nun das Mindestalter nicht mehr 13 Jahre beträgt, sondern der DSGVO entsprechend auf 16 Jahre angehoben wurde. Für Nutzer außerhalb der Europäischen Union gilt weiterhin unverändert 13 Jahre.
Diese Nachricht erschreckte nicht zuletzt viele minderjährige Nutzer in der Berichterstattung in Radio, Zeitung und Internetportalen, da demzufolge die Nutzung für die 13 - 16 Jährigen in Zukunft ausgeschlossen ist.

WhatsApp tatsächlich nur noch ab 16 Jahren?

Nach unseren Recherchen sind die neuen AGB nicht in deutscher Sprache erhältlich (Stand 27. April 2018). Diese Tatsache mag überraschen, da WhatsApp im Jahre 2016 die AGBs extra ins Deutsche übersetzt hatte. Gerichtlich wurde damals festgestellt, dass in Deutschland geltende AGBs auch in deutscher Sprache vorliegen müssen.

Der Passus, der sich auf das Alter bezieht, beschreibt, dass Nutzer in der Europäischen Union mindestens 16 Jahre alt sein müssen um Whatsapp zu nutzen. In einem zweiten Satz wird beschrieben, dass alle anderen Nutzer WhatsApp mit 13 Jahren nutzen dürfen.


(Quelle: https://www.whatsapp.com/legal/?eea=1#key-updates, Stand 24. April 2018)

Im Folgenden heißte es, dass jüngere Nutzer ein Einverständnis der Eltern benötigen. Sofern sich diese Einschränkung nur auf die Nutzer außerhalb der Europäischen Union bezieht, wäre eine Nutzung für unter 16 Jährige innerhalb der EU ausgeschlossen. Sollte sich die Formulierung auf alle per Definition zu jungen Nutzer beziehen (innerhalb der europäische Union unter 16, außerhalb der EU unter 13), könnten Kinder und Jugendliche auch weiterhin mit Einverständnis der Eltern WhatsApp nutzen. Beide Interpretationen entsprächen der DSGVO.

Vieles noch unklar

Seitens des Gesetzgebers bestehen keine konkreten Vorgaben, auf welche Art und Weise das Einverständnis der Erziehungsberechtigten von den jeweiligen Diensten eingeholt werden muss. Facebook arbeitet nach eigenen Angaben an technischen Lösungen, um für sein soziales Netzwerk eine Einverständniserklärung rechtssicher einzuholen.

Bei WhatsApp ist zumindest derzeit offiziell von vergleichbaren Ansätzen keine Rede. Ob die AGB in ihrer jetzigen Form aus Sicht von europäischen Datenschützern der DSGVO entsprechen, bleibt abzuwarten.

WhatsApp hat in der Vergangenheit nie kontrolliert, ob die Benutzer tatsächlich 13 Jahre alt sind. Ob und wie in Zukunft Kontrollen, erfolgen lässt sich ebenfalls nur vage vermuten. Erfahrungsgemäß haben bisher auch Grundschüler folgenlos WhatsApp genutzt. Ohne Kontrollen und Konsequenzen ändert sich eventuell in der Praxis einfach nichts.

Hinzu kommt, dass die neuen AGB zwar bei einer neuen Installation der App zwangsläufig akzeptiert werden, nicht aber von denen, die die App schon vor dem 24. April 2018 verwendet haben. Für diese Nutzer gelten weiter die alten (akzeptierten) AGB, in denen das Einstiegsalter auf 13 festgelegt wurde.

Dieser Beitrag wurde am 02.05.2018 verfasst.



mehr zum Thema:





... mehr Termine

Kontakt ...
Tel. 0511 / 165 97 848-0
Fax 0511 / 165 97 848-9
info@smiley-ev.de
mehr unter Kontakt



Newsletter ...
Tragen Sie sich in unseren Newsletter ein, um regelmäßig über unsere Arbeit informiert zu werden!
eintragen

zum vollständigen Pressespiegel

Kooperation

Projekte ...

smiley e.V. ist Mitglied im




Soziale Medien