Offenes WLAN im Jugendzentrum

Freifunk als Chance für die Jugendarbeit

Ein Jugendzentrum ohne WLAN wirkt auf viele Jugendliche wie ein Raum aus vergangenen Zeiten. Auch wenn oft behauptet wird, dass „man ja nicht immer online sein muss“, wertet ein freier Internetzugang eine Jugendeinrichtung aus Sicht vieler Besucher auf. Im Interview: Jan-Tarek Butt von Freifunk Nordwest.

Nicht selten entsteht der Eindruck, dass die Abwesenheit von einem freien Internetzugang per WLAN im Jugendzentrum nicht einen pädagogisch begründeten Hintergrund, sondern vielmehr andere Gründe hat. Zu nennen wären einmal die Angst vor einem nicht zu bewältigenden technischen Aufwand und die Sorge vor einem Missbrauch des Internets bzw. Haftungsfragen bei illegalen Downloads o.ä..


Wir haben mit Jan-Tarek Butt vom Verein Freifunk Oldenburg e.V. gesprochen, welche Rolle Freifunk bei der Bereitstellung eines freien WLAN spielen kann.

smiley e.V.: In einem Satz: was ist Freifunk?

Jan-Tarek Butt: Freifunk ist ein offenes von Bürgern für Bürger organisiertes Netzwerk. Es dient dazu, einen freien und uneingeschränkten Zugang zu Wissen zu ermöglichen.

smiley e.V.: Viele Jugendeinrichtungen machen sich wegen der in Deutschland geltenden Störerhaftung Sorgen, wenn sie ein offenes WLAN anbieten. Demnach müssten sie theoretisch für alles, was Jugendliche über das WLAN des Jugendzentrums im Internet unternehmen, Verantwortung übernehmen.

Jan-Tarek Butt: Das stimmt. Die Störerhaftung ist für die Anschlussinhaber bei der Freigabe ihres herkömmlichen WLAN-Netzwerkes in der aktuellen Rechtslage problematisch. Bei Freifunk wird der entstehende Internet-Datenverkehr durch einen Tunnel, einen sogenannten VPN, erst zu speziellen Freifunk Servern geleitet und geht von dort in das Internet. Diese Server werden unter anderem vom Nordwest Freifunk e.V. betrieben.

Der Verein Nordwest Freifunk e.V. ist bei der Bundesnetzagentur eingetragener Netzbetreiber und Dienstanbieter. Das führt dazu, dass wir das sogenannte Provider-Privileg genießen, was im Wesentlichen aussagt, dass ein von der Bundesnetzagentur anerkannter Netzbetreiber von der Störerhaftung ausgeschlossen ist. Durch diesen relativ komplexen Vorgang sind die eigentlichen Router-Aufsteller wie z.B. Jugendeinrichtungen, Restaurants bzw. Privatpersonen vor rechtlichen Maßnahmen wie der Störerhaftung geschützt und können bedenkenlos ein Freifunk-Netz betreiben.

smiley e.V.: Gibt es Erfahrungen mit Freifunk in der Jugendarbeit?

Jan-Tarek Butt: Ja, in Oldenburg z.B. stehen bereits seit einigen Jahren im Stadtjugendring Freifunk Router, die sehr aktiv genutzt werden. Sowie im Jugendzentrum Ganderkesee, in Schönemoor Jugend Raum und noch viele weitere.

smiley e.V.: Gab es Bedenken bei den Einrichtungen, dass das freie unkontrollierte WLAN zu Missbrauch motivieren könnte?

Jan-Tarek Butt: Ich selber bin von den Jugendeinrichtungen nicht auf solche Bedenken angesprochen worden. Aus persönlichen Erfahrungen kann ich allerdings sagen, dass der Missbrauch bei freien Netzen signifikant geringer ist als bei geschlossenen totalitären Netzen. Denn das massive Einschränken von Rechten im Internet verleitet überhaupt erst dazu einen Missbrauch zu üben.

smiley e.V.: Wie müsste eine Einrichtung konkret vorgehen, wenn sie ihren Jugendlichen WLAN auf diese Weise zur Verfügung stellen möchte?

Jan-Tarek Butt: Eigentlich ist das ganz einfach. Die Einrichtung muss sich einfach nur einen Freifunk fähigen Router beschaffen. Der einfachste Weg ist über den Menüpunkt "Router Anfrage" auf unserer Webseite. Dann bekommt man den gewünschten Freifunk Router zugesendet. Jetzt muss nur noch der Router konfiguriert werden, was sich auf das Eingeben eines Routernamens und einer Kontaktmöglichkeit beschränkt. Anschließend wird der Router an den vorhandenen DSL-Router angeschlossen - schon hat man einen fertigen Freifunk Router.

smiley e.V.: Vielen Dank für das Interview!


Das Interview führte Moritz Becker.

- Freifunk Nordwest
- Freie Netzwerke e. V.


Dieser Beitrag wurde am 14.12.2015 verfasst.



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