Nachgefragt

Warum ist Facebook ab 13?

Von der FSK und USK sind für Filme und Computerspiele die Alterseinstufungen 6, 12, 16 und 18 bekannt. Facebook ist laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ab 13 Jahren. SchülerVZ ist ab 10 – wer steigt da durch? Wir haben in den AGB gesucht und Antworten gefunden …

In den AGB des StudiVZ heißt es, dass „natürliche Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben“ das soziale Netzwerk nutzen dürfen*. Dies wird aber nicht weiter überprüft. Sollte dennoch herauskommen (wie auch immer), dass jemand ein falsches Datum angegeben hat, kann der Betreiber den Account löschen. Selbiges gilt für das SchülerVZ. Hier beträgt das Einstiegsalter zehn Jahre. Als Höchstalter wird zusätzlich 21 Jahre definiert. Außerdem heißt es „[…] erzähle deinen Eltern oder einem Erziehungsberechtigten in jedem Fall, dass du dich im schülerVZ angemeldet hast“.*

Generell kann ein Anbieter in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Alter seiner Zielgruppe definieren, ohne dass es dafür generell rechtlich bindende Bestimmungen gelten. Allerdings trägt der Anbieter die Verantwortung dafür, dass Kindern und Jugendlichen bspw. Pornografie nicht zugänglich gemacht werden darf. Deshalb müssen sich in Deutschland nach § 184 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) die Anbieter von Material mit Erwachsenen als Zielgruppe von der Volljährigkeit überzeugen. Ein Mausklick reicht als Verifikation nicht aus. Verhältnismäßig aufwendige Verfahren per Postident oder Kreditkartennummer erschweren hier den Zugang für Minderjährige.

Andere Altersstufen werden nicht kontrolliert. Im Falle bspw. von StudiVZ oder SchülerVZ wird die Altersangabe nicht auf Korrektheit überprüft.

Unterschiede zwischen Deutschland und den USA

Wer facebook nutzen will, muss laut AGB mind. 13 Jahre alt sein. Dahinter steckt allerdings weniger ein Jugendschutzgedanke, sondern die Tatsache, dass das US-Bundesgesetz Children's Online Privacy Protection Act (COPPA) das Speichern persönlicher Daten von Kindern untersagt.

Generell ist es bei facebook untersagt, Inhalte zu veröffentlichen, „[…]die: verabscheuungswürdig, bedrohlich oder pornografisch sind, zu Gewalt auffordern oder Nacktheit sowie Gewalt enthalten“. Gleiches gilt für YouTube als Bestandteil von Google.

Viele US-amerikanische Anbieter orientieren sich darüber hinaus sich mit ihren Einstufungen an dem von der Filmwirtschaft übernommenen System der Altersstufen. Anders als bei der Deutschen FSK bzw. USK lauten die Einstufungen wie folgt:

G = „General Audience“, keine Einschränkung
PG = Parental Guidance Suggested, Begleitung der Eltern empfohlen
PG 13 = Begleitung der Eltern verschärft empfohlen, interpretierbar als „prinzipiell also für Jugendliche ab 13 Jahren geeignet“

Darüber hinaus gibt es „R = restricted“, unter 17 nur in Begleitung der Eltern und NC-17 im Sinne von „ab 18“.

Innerhalb von facebook ist es im Sinne des Jugendschutzes möglich, dass bspw. der Anbieter einer Seite bei facebook eine strengere Einstufung angibt. So kann ein Anbieter von nicht jugendgerechten Inhalten Besucher bewusst ausschließen, wenn sie ein entsprechendes Alter bei der Anmeldung nicht angegeben haben. Auch YouTube bietet für die Kategorie „Shows und Filme“ die Möglichkeit, dass gewisse Filme bei einem zu jungen Alters des Nutzers nicht angezeigt werden. Dies setzt voraus, dass sich der Nutzer bei YouTube registrieren muss, um sich zum Anschauen dieser Filme einloggen zu können. Derzeit werden kaum deutsche Angebote freiwillig eingestuft, sodass prinzipiell fast alles von jedem angesehen werden kann.

Schwammige Formulierungen und Appelle bei ICQ und Skype
Die Bedingung zur Anmeldung bei Skype lautet: „Sie können die vorliegenden Bedingungen nicht annehmen, wenn: […] (b) Sie das gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter für das Schließen einer verbindlichen Vereinbarung mit Skype noch nicht erreicht haben.“*

Mittlerweile heißt es auch bei ICQ: „Sie versichern und garantieren, dass Sie die ausreichende Rechtsfähigkeit haben, diesen Vertrag zu schließen.“* Bis Sommer 2011 wurde wie bei facebook ein Mindestalter von 13 Jahren erwartet.

ICQ erwartet darüber hinaus von den Eltern: „[…] Eltern und Erziehungsberechtigte, die ihren Kindern die Nutzung der ICQ-Services ermöglichen möchten, sollten bei der Erstellung des ICQ-Kontos helfen und die Verwendung von ICQ überwachen. Die ICQ-Services enthalten möglicherweise Inhalte, die nicht für Kinder geeignet sind. Als Eltern und Erziehungsberechtigte liegt es in Ihrer Verantwortung, die Nutzung der ICQ-Services zu überwachen und die Verwendung von ICQ-Services zu untersagen, die möglicherweise nicht für Kinder geeignet sind“.*

Am Ende bleibt die Entscheidung doch wieder bei den Eltern

Oft berichten Schülerinnen und Schüler in Klassenseminaren von smiley e.V., dass das SchülerVZ eigentlich viel besser als andere soziale Netzwerke ist. Der Datenschutz sei besser, die Bedienung intuitiver und die Einstellungen zum Privatsphärenschutz nachvollziehbarer als bei facebook. Auf die Frage, warum sie dann nicht bei SchülerVZ bleiben sondern alle zu facebook wechseln, kommt „weil da alle sind“. Die Attraktivität sozialer Netzwerke lebt eben nicht vom Datenschutz oder den Jugendschutzmechanismen, sondern von den Menschen, die dort sind! Ist also der Freundeskreis eines zwölfjährigen bei SchülerVZ angemeldet, ist die Diskussion mit den Eltern einfacher als wenn alle bei facebook sind.

Vermutlich ist deshalb das, was auf den ersten Blick vielleicht am wenigsten sinnvoll erscheint, doch zielführend: der Appell von ICQ, der den Eltern vielleicht einen wichtigen Spielraum bei der Beurteilung ihrer Kinder lässt. Kinder, deren Eltern viel Wert auf das Einhalten von Regeln legen, müssen bei facebook warten, bis sie 13 sind - wegen eines US-Gesetzes zur Datenspeicherung, das für das deutsche SchülerVZ nicht gilt.

Die Kinder, deren Eltern sich generell eher weniger für das Kindeswohl interessieren, werden vermutlich ohnehin bei der Anmeldung ein benötigtes Alter angeben, um den Dienst zu nutzen. Die Anbieter kontrollieren es ohnehin nicht.

* Alle Angaben beziehen sich auf den Recherchestand Dezember 2011

Dieser Beitrag wurde am 13.12.2011 verfasst.
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