Schultrojaner

Wann verletzten Schulen Urheberrechte?

Die Aufregung ist groß: Schulbuchverlage drohen, „Raubkopierer“ in Schulen zu jagen. Von „Schultrojanern“ ist an anderer Stelle im Internet die Rede Unabhängig von dem „Trojaner“ stellt sich aber die Frage:
Was dürfen Lehrerinnen und Lehrer kopieren?

Nachdem die Internetseite netzpolitik.org Ende Oktober auf den s.g. Schultrojaner aufmerksam gemacht hat (mehr Info) stellen sich immer mehr Lehrerinnen und Lehrer die Frage, was ist erlaubt und was nicht. Wir möchten hier versuchen einen kleinen Überblick zu geben:

Urheberrecht in Schule
Das Urheberrecht beschreibt seit dem 1. Januar 2008, dass Kopien aus Schulbüchern sowie Unterrichtsmaterialien nur mit Zustimmung der Rechetinhaber (also Autoren, Verlage etc.) verwendet werden dürfen. Einschränkungen gibt es durch eine Zusatzvereinbarung der Bildungs- und Schulbuchverlage, der Verwertungsgesellschaften WORT, Bild-Kunst und Musikedition und den Ländern.
Kopiert und verwendet werden darf folgendes Material aus Schulbüchern u.ä. (einmal pro Lerngruppe und Schuljahr im regulären Unterricht):
[Liste]Bis 12% eines Werkes dürfen kopiert werden, allerdings nicht mehr als 20 Seiten unter Angabe der Quelle.
Ganze Werke von „geringem Umfang“, Musikeditionen mit max. 6 Seiten, Broschüren mit maximal 25 Seiten, Bilder, Fotos etc. unter Angabe der Quelle [/Liste]
Das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland hat zusammen mit dem VdS Bildungsmedien e.V. die Internetseite www.schulbuchkopie.de erstellt, auf unter anderem übliche Fragen und Antworten aus der Praxis zu finden sind.

Kopie ist nicht gleich Kopie
Diese Regelungen gelten allerdings nicht für digitale Kopien. Eine Einschränkung, die modernes Arbeiten, bspw. in Laptopklassen massiv einschränkt. Das Ablegen von Kopien aus einem Schulserver wäre demnach ein Verstoß gegen die Vereinbarungen. Genau diese Verstöße sollen jetzt nach Wunsch der Verlage anhand einer „Plagiatssoftware“ auf den Schulservern aufgedeckt werden.

Merlin – Medienressoursen für Lernen in Niedersachsen
Mit Merlin stellen die kommunalen Medienzentren den niedersächsischen Schulen Online-Medien zum Download zur Verfügung. Laut Erlass vom 8. März 2011 des Niedersächsischem Kultusministerium sollen die Zugangsdaten für das System an Lehrer weitergegeben werden, die die Kenntnisnahme und Einhaltung der Nutzungsbedingungen schriftlich bestätigt haben.
Die Mediensammlung umfasst Filme, Grafiken und Arbeitsblätter. Darüber hinaus gibt es zu vielen Medien weiterführende Informationen und methodisch-didaktische Hinweise. Diese können somit ohne urheberrechtliche Bedenken im Unterricht eingesetzt werden.

Laut den Nutzungsbedingungen dürfen die Medien auch auf dem heimischen PC der Lehrer und sogar der Schüler genutzt werden, wenn es im schulischen Kontext stattfindet (Unterrichtsvorbereitung, Referatsvorbereitung etc.).


Weitere Infos finden Sie hier:

"Schultrojaner"
· netzpolitik.org
· zdf.de

Merlin
· Portal
· Flyer
· Ausführliche Broschüre
· Erlass des MK

Dieser Beitrag wurde am 03.11.2011 verfasst.



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