Urheberrecht

Weihnachtslieder, Kindergesang, Noten und doch nicht immer alles geschenkt

Was wäre Weihnachten ohne Weihnachtslieder? »Alle Jahre wieder« , »Jingle Bells«, »Oh Tannenbaum« gesungen von Kindern in den Schulen gehören zur Vorweihnachtszeit wie Adventskalender, der Nikolaus oder der Weihnachtsmarkt. Die Noten hierfür sind schnell kopiert, verteilt und einstudiert - es kann gesungen werden. Was ist eigentlich mit der GEMA vor Weihnachten?

Im aktuellen Newsletter des Multimediamobil Süd der NLM wird genau aufgeschlüsselt, was hier zu beachten ist.
Erst einmal erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers das alleinige Nutzungsrecht. Somit fallen keine GEMA-Gebühren für die oben genannten Songs mehr an.
Das gilt allerdings nicht unbedingt für die Notenblätter. Denn auch für den Notensetzer gelten das Urheber- und vor allem das Nutzungsrecht. Er kann von jedem, der seine Notenblätter verwendet, eine Entschädigung fordern und macht dies auch in vielen Fällen über die GEMA geltend - die Notenblätter zu kopieren wäre somit nicht pauschal legal.

Das Multimediamobil empfielt deshalb, Helferinnen und Helfer zu finden, die die Lieder neu setzen und ausdrücklich auf ihr Nutzungsrecht verzichten. Dies ist in dem Projekt »Creative Commons lizenzierte Notenblätter für Advents- und Weihnachtslieder« gelungen. Die Neufassungen liegen in verschiedenen Formaten vor und dürfen sogar verändert werden.

Download der Notenblätter: http://musik.klarmachen-zum-aendern.de
Mehr zu den Multimediamobilen der NLM unter http://www.multimediamobile.de

Dieser Beitrag wurde am 08.12.2010 verfasst.
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